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Abschleppkosten im Verwaltungsrecht: Was Verkehrsteilnehmer beachten sollten

Im Verkehrsrecht kommt es immer wieder zu Streitigkeiten über Verkehrsverstöße und die daraus resultierenden Konsequenzen. Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts München aus dem Mai 2023 beschäftigt sich mit der Frage der Aufhebung eines Leistungsbescheids für eine Abschleppmaßnahme.


Der Kläger hatte sein Fahrzeug in einem mobilen Halteverbot geparkt, das vom 10.01.2022 bis zum 31.01.2022 galt. Aufgrund dessen wurde das Fahrzeug auf Veranlassung der Polizei durch ein privates Unternehmen abgeschleppt. Der Kläger kehrte jedoch vor der Abschleppung zum Fahrzeug zurück, wodurch eine Leerfahrt entstand. Das Polizeipräsidium setzte daraufhin mit einem Leistungsbescheid Auslagen für die Leerfahrt des Abschleppunternehmens sowie Gebühren in Höhe von insgesamt 223,22 Euro fest.


Das Verwaltungsgericht wies die Klage des Klägers ab. Es befand, dass der Leistungsbescheid des Polizeipräsidiums rechtmäßig sei und den Kläger nicht in seinen Rechten verletze. Das Gericht hatte keine Zweifel an den Voraussetzungen für die Abschleppmaßnahme und sah keine Gründe, die Höhe der Kosten in Frage zu stellen. Das Fahrzeug des Klägers habe eindeutig im Bereich des Halteverbotsschildes gestanden, was bereits eine Störung der öffentlichen Sicherheit darstelle.


Überlappende Halteverbotszone – Nahbereich muss geprüft werden

Im Urteil ging das Verwaltungsgericht auch auf die Frage der überlappenden Halteverbotszonen ein. Es stellte fest, dass der Sichtbarkeitsgrundsatz nicht verlange, dass alle mobilen Verkehrszeichen mit Zusatzschildern versehen sind, die die Verbotszeiträume und -modalitäten in ihrer Gesamtheit angeben. Verkehrsteilnehmer seien daher verpflichtet, im Nahbereich weitere verkehrsrechtliche Anordnungen zu prüfen. Der Kläger habe dies offensichtlich nicht getan, obwohl das Halteverbotsschild, das auf den Zeitraum vom 10.01.2022 bis zum 31.01.2022 hinwies, deutlich sichtbar in unmittelbarer Nähe zum Fahrzeug aufgestellt war.



Das Urteil verdeutlicht, dass Verkehrsteilnehmer bei überlappenden Halteverbotszonen sorgfältig prüfen müssen, ob weitere verkehrsrechtliche Anordnungen im unmittelbaren Umkreis um das Fahrzeug bestehen. Allein das Beachten eines einzelnen Halteverbotszeichens reicht nicht aus, um sich gegen eine Abschleppmaßnahme zu verteidigen. Verkehrsteilnehmer müssen sich aktiv über die Verkehrssituation informieren und gegebenenfalls weitere Verbotszeichen beachten. Die Entscheidung zeigt auch, dass die Behörden in solchen Fällen rechtmäßig handeln und Verkehrsverstöße konsequent ahnden. Verkehrsteilnehmer sollten daher stets die geltenden Verkehrsregeln beachten, um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden.


Az.: VG München, Urt. v. 02.05.2023 – M 23 K 22.1665


Hinweis:


Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.


Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht


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