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BGH hebt Verurteilung wegen Besitzes von Betäubungsmitteln auf: Unzureichende Beweislage

In dem vorliegenden Verfahren ging es um den Vorwurf des Besitzes von Betäubungsmitteln gegen den Angeklagten. Dieser wurde von der Staatsanwaltschaft angeklagt, in seinem Auto eine nicht geringe Menge an Cannabis mitgeführt zu haben. Die Polizei hatte bei einer Verkehrskontrolle das Rauschgift entdeckt und den Angeklagten daraufhin festgenommen.


Das Urteil beruht auf folgendem Sachverhalt:

Der Angeklagte wurde dabei beschuldigt, eine nicht geringe Menge an Cannabis besessen zu haben. Konkret soll er 2,5 kg Cannabis in seiner Wohnung aufbewahrt haben. Bei einer Durchsuchung durch die Polizei wurden die Betäubungsmittel sichergestellt.

Der Angeklagte bestritt den Vorwurf des Besitzes und argumentierte, dass die Betäubungsmittel ihm nicht gehörten. Vielmehr habe er die Betäubungsmittel für eine andere Person aufbewahrt. Er habe aber nicht gewusst, dass es sich dabei um Betäubungsmittel handelt. Das Landgericht, das den Angeklagten in erster Instanz verurteilte, ging jedoch davon aus, dass der Angeklagte tatsächlich Besitzer der Betäubungsmittel war und dass er wusste, dass es sich dabei um Cannabis handelte. Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte hatte hiergegen Berufung eingelegt.

Das Oberlandesgericht hatte die Berufung des Angeklagten zurückgewiesen und das Urteil des Landgerichts bestätigt.


Bundesgerichtshof hebt Urteil des Oberlandesgerichtes auf

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil des Oberlandesgerichts auf und verwies die Sache zurück an das Landgericht zur erneuten Verhandlung und Entscheidung.

Der BGH bemängelte in seiner Entscheidung, dass das Oberlandesgericht die notwendigen Feststellungen zum konkreten Tatgeschehen nicht ausreichend getroffen hatte. Insbesondere habe das Oberlandesgericht keine ausreichenden Feststellungen dazu getroffen, wie der Angeklagte in Besitz des Betäubungsmittels gekommen sei und in welchem Umfang er es besessen habe. Das Urteil des BGH zeigt, dass es bei der Strafverfolgung wegen Betäubungsmittelbesitzes auf eine genaue und umfassende Feststellung des Tatgeschehens ankommt. Das Urteil verdeutlicht zudem, dass die Gerichte bei der Feststellung des Sachverhalts und der Anwendung des Rechts sorgfältig und gründlich vorgehen müssen. Nur so kann eine faire und rechtsstaatliche Strafverfolgung gewährleistet werden.


Bundesgerichtshof, Urteil des 5. Strafsenats vom 8. Dezember 2022 – 5 StR 351/22

AdobeStock Foto-Nr.: 315394318


Hinweis:


Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.


Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht



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