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Die Tagessatzhöhe im Strafrecht

Im besagten Beschluss des OLG Celle ging es um die Festsetzung der Höhe der Tagessätze eines Angeklagten gemäß § 40 Abs. 2 StGB. Dabei spielt die Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters eine zentrale Rolle. Normalerweise wird das Nettoeinkommen des Täters als Ausgangspunkt genommen, dass dieser an einem durchschnittlichen Tag erzielen könnte.


Dem Beschluss liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Im vorliegenden Fall wurde die Tagessatzhöhe auf 200 EUR festgesetzt, doch das OLG Celle kam zu dem Schluss, dass diese Festsetzung der revisionsrechtlichen Nachprüfung nicht standhält. Der Angeklagte hatte keine Angaben zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen gemacht, wodurch das Gericht verpflichtet war, diese durch Finanzermittlungen aufzuklären. Allerdings stellte das OLG Celle fest, dass das angefochtene Urteil den Anforderungen nicht in jeder Hinsicht gerecht wurde. Insbesondere wurde das Einkommen des Angeklagten auf 6.000 € netto geschätzt, wobei das Gericht die Unterhaltsverpflichtungen berücksichtigte. Die Grundlagen für diese Schätzung wurden jedoch nicht ausreichend festgestellt und waren somit nicht überprüfbar.


Die Größe des vom Angeklagten betriebenen Handwerksbetriebs, die Anzahl der Angestellten und Auszubildenden sowie die Höhe der abgezogenen Unterhaltsverpflichtungen blieben unklar und wurden lediglich auf Mutmaßungen gestützt. Das Gericht betonte, dass eine Schätzung nicht ins Blaue hinein erfolgen darf, sondern konkrete Feststellungen erfordert.


Verschiedene Varianten der Finanzfeststellung

Aufgrund dieser Mängel entschied das Gericht, das angefochtene Urteil teilweise aufzuheben und den Fall zur erneuten Festsetzung der Tagessatzhöhe an das Berufungsgericht zurückzuverweisen. Für die zukünftige Hauptverhandlung wies das Oberlandesgericht darauf hin, dass zur Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse eines Angeklagten, der keine Angaben macht, Finanzermittlungen in zwei Schritten durchgeführt werden können. Zunächst kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht um Auskunft über die Kontostammdaten des Angeklagten ersucht werden. Anschließend können die betreffenden Kreditinstitute um Auskunft zu den dort geführten Konten gebeten werden. Alternativ kann auch die Anordnung einer Durchsuchung in Betracht gezogen werden, wobei die Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigen ist.


Sachgerechte Strafbemessung notwendig

Dieser Beschluss des OLG Celle verdeutlicht die Bedeutung einer fundierten und nachvollziehbaren Schätzung der Tagessatzhöhe im Strafrecht. Die Rechtsprechung legt klare Anforderungen an die Feststellungen zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Angeklagten fest, um eine sachgerechte Strafbemessung zu gewährleisten. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist essenziell für eine gerechte und rechtssichere Strafverfolgung.


Insgesamt zeigt dieser Fall einmal mehr, wie wichtig eine sorgfältige Analyse und juristische Auseinandersetzung mit strafrechtlichen Urteilen ist, um mögliche Fehler oder Mängel aufzudecken und für eine faire Justiz zu sorgen. Der Beschluss leistet einen wertvollen Beitrag zur Weiterentwicklung der strafrechtlichen Praxis und sensibilisiert dafür, dass selbst vermeintlich kleine Details erhebliche Auswirkungen auf das Urteil haben können. Eine gründliche und transparente Argumentation ist daher unerlässlich, um gerechte strafrechtliche Urteile zu gewährleisten.


Az.: OLG Celle, Beschl. v. 31.03.2023 – 3 Ss 3/23.


Hinweis:


Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.


Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht


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