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Drogenhandel im Alter: 82-Jähriger Rentner muss auf Bewährung

Drogenhandel ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die mit hohen Geldbußen und Freiheitsstrafen geahndet werden kann. Das gilt auch für ältere Menschen, die sich mit dem Drogenhandel ihre Rente aufbessern wollen. Das Landgericht Aurich hat einen 82-jährigen Rentner zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt, weil er mit Marihuana gehandelt hatte.


Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Der 82-jährige Rentner aus Emden war ein ehemaliger Seemann, der teils auch als Kapitän zur See gefahren war. Nach seiner Pensionierung musste er jedoch mit einer Rente von nur rund 800 Euro auskommen, die ihm nicht reichte, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Zunächst versuchte er sich mit Gartenarbeit etwas Geld dazu zu verdienen, doch als seine Gesundheit nachließ, war diese körperliche Arbeit nicht mehr möglich. Er ließ sich dann von einem anderen Drogenhändler zum Handel mit Marihuana überreden.

Im vergangenen Jahr und Anfang dieses Jahres verkaufte er mehrere Dutzend Gramm Marihuana an verschiedene Abnehmer. Er wurde dabei von einer Polizeistreife erwischt, die einen Kiosk auf Schwarzarbeit kontrollierte. Der Rentner gab an, dass er regelmäßig selbst Marihuana rauche.


Bewährungsstrafe trotz Vorstrafen

Das Landgericht Aurich verurteilte den Rentner wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Es ordnete zudem an, dass er einen Bewährungshelfer gestellt bekommt.

Das Gericht ging dabei von minderschweren Fällen aus und berücksichtigte die besonderen Umstände des Falles. Es nahm an, dass der Rentner aus der Not heraus gehandelt habe, um seine Existenz zu sichern.

Die Richter sprachen von einem “Sonderfall” und erklärte, dass es trotz der vielen Vorstrafen und der laufenden Bewährung des Rentners dennoch eine Bewährungsstrafe für angemessen halte. Das Landgericht Aurich ermahnte den Rentner jedoch auch, dass dies seine “allerletzte Warnung” sei und dass er sich künftig von Drogen fernhalten solle.



Kein Drogenhandel mehr

Das Urteil des Landgerichts Aurich zeigt, dass der Rentner noch einmal Glück gehabt hat, dass er nicht ins Gefängnis musste. Er muss sich jedoch an die Auflagen seiner Bewährung halten und darf keinen Drogenhandel mehr betreiben.

Es empfiehlt sich daher, nach anderen Möglichkeiten zu suchen, um seine Rente aufzubessern oder seine Ausgaben zu senken. Wenn er wieder mit Drogenhandel auffällt, muss er mit einer harten Strafe und wohl zwingend auch mit einem Gefängnisaufenthalt rechnen.

AZ.: unbekannt


Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.

Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht


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