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Einsichtsrecht in Messdaten: Das Recht auf faire Verfahrensgestaltung

Das Amtsgericht Stadtroda traf am 8. Juni 2023 eine bemerkenswerte Entscheidung im Bußgeldverfahren gegen einen Verkehrssünder. Der Vorwurf lautete auf eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung und beschäftigt sich erneut mit der Akteneinsicht und dem damit verbundenen Recht der fairen Verfahrensgestaltung.


Der Betroffene soll am 24. Februar 2023 um 11:27 Uhr die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um 29 km/h auf einer Autobahn in Richtung Berlin überschritten haben. Der Fall nahm eine juristische Wendung, als der Betroffene im Ermittlungsverfahren Akteneinsicht beantragte. Neben anderen Dokumenten forderte er auch Einblick in die Messreihe vom Tattag und die Bedienungsanleitung des verwendeten Messgeräts.


Das Recht auf Einsicht in entscheidungsrelevante Daten

Die Akteneinsicht wurde gewährt, jedoch ohne die genannten Unterlagen zu übermitteln. Daraufhin stellte der Betroffene einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung, um die Versagung der Einsicht in diese Unterlagen anzufechten.

Das Amtsgericht Stadtroda entschied in diesem Fall zugunsten des Betroffenen. Es betonte, dass dieser ein Recht auf Einsicht in die geforderten Dokumente hat. Diese Entscheidung fußt auf dem Prinzip des fairen Verfahrens, wie es in Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert ist.

Demnach ergibt sich aus dem Grundsatz des fairen Verfahrens und dem damit verbundenen Gebot der Waffengleichheit ein Recht auf Einsicht in Daten, die sich nicht in den vorliegenden Gerichtsakten befinden, sofern sie einen relevanten Bezug zur angeklagten Tat aufweisen. Dies gilt besonders für Daten, die die Messung selbst betreffen, unabhängig davon, ob sie tatsächlich auf Fehler in der Messung hinweisen oder nicht. Die Aufgabe, Schlussfolgerungen aus diesen Daten zu ziehen, obliegt dem Gericht im Rahmen der Beweiswürdigung.


Die Entscheidung des Amtsgerichts verdeutlicht, dass das Recht auf ein faires Verfahren auch das Recht einschließt, die notwendigen Informationen zu erhalten, um fundierte Entscheidungen im Verlauf des Verfahrens treffen zu können. Ohne Zugang zu den angeforderten Daten wäre der Betroffene gezwungen, praktisch blind in eine öffentliche Hauptverhandlung zu gehen, was erhebliche Kosten und Unsicherheiten mit sich bringen würde.In diesem Fall erstreckte sich das Recht auf Einsicht sowohl auf die gesamte Messreihe des Tattags als auch auf die Bedienungsanleitung des verwendeten Messgeräts.


Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung des fairen Verfahrens und des Rechts auf umfassende Information, um die Rechte der Betroffenen in Bußgeldverfahren zu schützen.


Az.: AG Stadtroda, Beschl. v. 08.06.2023 – 1 OWi 529/23



Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.


Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht


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