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  • AutorenbildRA Sven Skana

Sind "Freiwillig Tempo-30"-Schilder im Vorgarten erlaubt?

Im Rechtsstreit um Schilder für „freiwilliges Tempo 30“ haben Anwohner des Bodensees vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die drei Klagen der Bürger gegen das zuständige Landratsamt abgewiesen (Urteil vom 16. Oktober 2023, Aktenzeichen 6 K 1866/22, 6 K 1867/22, 6 K 1868/22). Die Kernfrage des Rechtsstreits war, ob Anwohner auf ihren Grundstücken Schilder aufstellen dürfen, um Autofahrer zu bitten, in Ortsdurchfahrten langsamer zu fahren.


Tempo 30 am Schuppen und im Blumenbeet

Im Herbst 2021 debütierten die besagten Schilder auf der Halbinsel Höri im Landkreis Konstanz. Der Ortsverband von Bündnis 90/Die Grünen hatte zu einer Initiative für Klimaschutz, mehr Verkehrssicherheit und weniger Lärm aufgerufen. Eine Maßnahme war die Einführung einer 30er-Zone. Zu diesem Zweck wurden Tempo-30-Schilder mit dem Vermerk "freiwillig" an die Bewohner verteilt. Diese Schilder ähnelten den offiziellen Verkehrsschildern, waren aber klar als "freiwillig" gekennzeichnet. Grundstückseigentümer nutzten ihre Kreativität: Einige brachten sie an ihren Schuppen an, andere platzierten sie im Blumenbeet.


Das Landratsamt Konstanz erklärte die freiwillig aufgestellten Schilder aus Gründen der Verwechslungsgefahr mit offiziellen Verkehrsschildern für unzulässig. Es forderte die Grundstückseigentümer in einem Schreiben auf, die Schilder zu entfernen, und drohte mit Zwangsgeldern. Weitere Schritte unternahm das Landratsamt nicht.


„Keine Verwechslungsgefahr mit offiziellen Verkehrsschildern“

Das Schreiben des Landratsamts hatte Auswirkungen: Einige Schilder verschwanden aus den Vorgärten. Dennoch reichten drei Kläger aus Bodenseegemeinden rechtliche Schritte ein und erhielten Unterstützung von der Deutschen Umwelthilfe (DUH).

Während einer mündlichen Verhandlung vor Gericht prallten die verschiedenen Standpunkte aufeinander.

Anwalt Remo Klinger von der DUH argumentierte für die Rechtmäßigkeit der Schilder, wie die taz am Montag berichtete. Er betonte, dass keine Verwechslungsgefahr bestehe, da das Wort "freiwillig" deutlich mache, dass es sich nicht um staatliche Schilder handle. Zudem sei das Anbringen solcher "Fantasieschilder" untypisch für offizielle Verkehrsschilder.


Klärung blieb aus

Während der Verhandlung wurde deutlich, dass die Klagen der Bürger möglicherweise aufgrund des Prinzips der Nachrangigkeit der Feststellungsklage unzulässig sind. Möglicherweise hätten die Bürger auf einen formellen Bescheid, einen Verwaltungsakt des Landratsamts, warten müssen, bevor sie Klage einreichten. Die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Schilder blieb unbeantwortet.


Die Tempo-30-Schilder schmücken nach wie vor die Vorgärten. Die DUH sicherte den klagenden Bürgern von der Höri Halbinsel in einer am Dienstag veröffentlichten Pressemitteilung Unterstützung für alle weiteren notwendigen Schritte zu. "Wir fordern von der Bundesregierung, dass sie Menschen, die unter hohem Verkehrsaufkommen, Rasern und Verkehrslärm leiden, endlich unterstützt", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Er betonte die Notwendigkeit von Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts.


Das Gericht wird die Gründe für die Urteile zu einem späteren Zeitpunkt erläutern - ein Termin dafür wurde nicht genannt. Die Kläger haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim die Zulassung einer Berufung zu beantragen, wie das Gericht mitteilte. Man darf gespannt bleiben, wie es in der Welt der fiktiven Verkehrsschilder weitergeht…


Az.: Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 16. Oktober 2023, Aktenzeichen 6 K 1866/22, 6 K 1867/22, 6 K 1868/22


Hinweis:


Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.


Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht


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