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Wann ist das Halten eines Smartphones am Steuer erlaubt – Neues dazu vom OLG Karlsruhe!

Die Nutzung von Smartphones am Steuer ist ein heikles Thema, das Verkehrsvorschriften und Sicherheitsbedenken in den Mittelpunkt rückt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat im April 2023 ein Urteil gefällt, das sich mit der Frage befasst, wann das Halten eines Smartphones im Auto erlaubt ist.


Das Oberlandesgericht Karlsruhe beschäftigte sich mit einem Fall, in dem ein Autofahrer während der Fahrt ein Smartphone in der Hand hielt. Dies ist normalerweise ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (§ 23 Abs. 1a StVO). Allerdings führte der Fahrer dieses Gespräch über eine Bluetooth-Freisprecheinrichtung des Fahrzeugs. Er gab an, das Smartphone lediglich in die Hand genommen zu haben, um es umzulagern und vor möglichen Beschädigungen zu schützen. Das Amtsgericht verurteilte den Fahrer dennoch zu einer Geldbuße.


Benutzt oder nur „gehalten“?

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass das Halten des Smartphones im Auto allein nicht gegen § 23 Abs. 1a StVO verstößt. Es muss auch weiterhin eine Benutzung des Smartphones hinzukommen. Das bedeutet, dass das einfache Halten des Geräts ohne tatsächlichen Bezug zur Funktionalität des Geräts nicht strafbar ist.

Die Gerichtsentscheidung argumentiert, dass die Verordnung darauf abzielt, die Hände des Fahrers von fahrfremden Tätigkeiten freizuhalten, die die Verkehrssicherheit gefährden. Das bloße Aufnehmen oder Halten eines elektronischen Geräts ohne tatsächlichen Benutzungszusammenhang wird nicht als Verstoß angesehen.


Was bedeutet das für Autofahrer?

Für Autofahrer bedeutet dieses Urteil, dass das bloße Halten eines Smartphones während der Fahrt nicht zwangsläufig als Verstoß gegen Verkehrsvorschriften betrachtet wird. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Umstände des Falles entscheidend sind. Wenn das Halten des Smartphones mit einer tatsächlichen Benutzungsfunktion des Geräts in Verbindung steht, kann dies nach wie vor als Verstoß angesehen werden. Es ist dennoch ratsam, auf Nummer sicher zu gehen und während der Fahrt von elektronischen Geräten abzusehen, es sei denn, dies ist unbedingt erforderlich und kann sicher über eine Freisprecheinrichtung durchgeführt werden.


Az.: OLG Karlsruhe, Beschl. v. 18.04.2023 - 1 ORbs 33 Ss 151/23


Hinweis:


Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.


Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht


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