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AG Dortmund: Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur Nachtzeit – Freispruch

Das Amtsgericht Dortmund hat in einem Urteil vom 22.11.20221 einen Betroffenen vom Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung freigesprochen, weil die Messung durch Nachfahren zur Nachtzeit nicht verwertbar war.

Das Urteil beruht auf folgendem Sachverhalt:

Der Betroffene war vom Polizeibeamten P mit einem zivilen Dienstwagen auf der Autobahn A 40 nachgefahren worden, weil er den Eindruck hatte, dass der Betroffene zu schnell fuhr. Der Beamte P gab an, dass er den Abstand zum Betroffenen konstant gehalten und die Geschwindigkeit seines Fahrzeugs mit dem Tachometer abgelesen habe. Er habe dabei eine Geschwindigkeit von 140 km/h bei erlaubten 100 km/h festgestellt. Die Messung habe etwa 30 Sekunden gedauert und sei um 23:30 Uhr erfolgt. Der Betroffene bestritt, zu schnell gefahren zu sein. Er gab an, dass er den Polizeiwagen nicht bemerkt habe und dass er sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit gehalten habe.


Amtsgericht sieht Nachfahren in Dunkelheit als nicht verwertbar an

Das Amtsgericht Dortmund hat den Betroffenen freigesprochen, weil es die Messung durch Nachfahren zur Nachtzeit für nicht verwertbar hielt.

Das Gericht hat zunächst festgestellt, dass die Messung durch Nachfahren grundsätzlich eine zulässige Methode zur Feststellung der Geschwindigkeit sei, wenn sie unter Beachtung der Richtlinien für die Durchführung von Verkehrsüberwachungen (VDV) erfolge. Dazu gehöre insbesondere, dass der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug konstant gehalten werde, dass die Messstrecke mindestens 300 Meter betrage, dass die Messung bei guten Sicht- und Wetterverhältnissen stattfinde und dass das Messfahrzeug geeicht sei. Die Richter hatten jedoch Zweifel an der Zuverlässigkeit der Messung geäußert, weil sie zur Nachtzeit erfolgt sei. Es hat darauf hingewiesen, dass die VDV eine Messung bei Dunkelheit nur dann zulassen, wenn eine ausreichende Beleuchtung vorhanden sei. Dies sei hier nicht der Fall gewesen, da die Autobahn A 40 nur teilweise beleuchtet sei und die Messstrecke im unbeleuchteten Bereich gelegen habe. Das Amtsgericht hat daher angenommen, dass der Beamte den Abstand zum Betroffenen nicht konstant halten konnte und dass er die Geschwindigkeit seines Fahrzeugs nicht genau ablesen konnte. Das erstinstanzliche Gericht hat daher die Messung durch Nachfahren zur Nachtzeit als ungenau und unzuverlässig angesehen und den Betroffenen freigesprochen.


Das Urteil des Amtsgerichts Dortmund ist zu begrüßen, da es die Anforderungen an die Messung durch Nachfahren zur Nachtzeit konkretisiert und eine kritische Überprüfung der Beweise vornimmt. Es ist richtig, dass die Messung durch Nachfahren nur dann verwertbar ist, wenn sie unter Einhaltung der VDV erfolgt und wenn die Sicht- und Wetterverhältnisse eine genaue Messung ermöglichen. Es ist daher zu empfehlen, dass Polizeibeamte bei einer Messung durch Nachfahren zur Nachtzeit besonders sorgfältig vorgehen und alle relevanten Umstände dokumentieren.


AG Dortmund, Urteil vom 22.11.2022 - 729 OWi-265 Js 1807/22 -117/22


Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.


Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht



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