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Mordkomplott von Großenhain: BGH lehnt Revision ab – Urteil rechtskräftig

Am 31. Januar 2023 hat der Bundesgerichtshof ein wichtiges Urteil in dem Mordverfahren um das „Mordkomplott von Großenhain“ gefällt. In dem Fall wurden vier Angeklagte wegen Mordes angeklagt und anschließend vor dem Landgericht Dresden aufgrund von reinen Indizien verurteilt. Der Fall geht auf eine Tat im Jahr 2018 zurück, bei der ein Mann in einem Waldstück erschossen wurde. Die Angeklagten sollen gemeinsam gehandelt haben, um den Mann auszurauben und zu töten.


Näheres zum Sachverhalt:

Am 13. Juni 2020 hat die Angeklagte einen perfiden Plan ausgeheckt, um ihren Ehemann zu töten. Sie lockte ihn unter dem Vorwand, er könne sein Kind sehen, auf einen Platz in Großenhain. Dort ergriffen die beiden männlichen Angeklagten das arg- und wehrlose Opfer von hinten, drängten es in ein Auto und fuhren gemeinsam mit den zwei weiteren Angeklagten in ein abgelegenes Waldstück. Im Wald angekommen, zerrten die beiden männlichen Angeklagten das Opfer aus dem Auto und schlugen ihm mit einer Holzkeule massiv gegen die Rippen, bis die Keule zerbrach. Danach traten sie ihm auch noch in den Rücken. Als sie ihm sein Handy abgenommen hatten, ließen sie den bewegungsunfähigen Geschädigten allein zurück. Das Opfer erlitt dabei erhebliche körperliche Schmerzen und seelische Qualen.


Angeklagte erfüllten mehrere Mordmerkmale

Am späten Abend desselben Tages kehrten drei Angeklagte zu dem Geschädigten zurück. Einer der Angeklagten trat ihm gegen den Hinterkopf und ins Gesicht und zog ihn in einen Graben. Am nächsten Tag fuhren die drei Angeklagten erneut zu dem Geschädigten, da sie den fortbestehenden Tatplan umsetzen wollten. Die beiden männlichen Angeklagten ließen schwere Feldsteine auf den Kopf und den Oberkörper des Opfers fallen. Einer der Angeklagten machte sogar ein Foto des geschwächten Opfers. Das Opfer starb in den folgenden Stunden an seinen schweren Verletzungen.

Das Besondere an diesem Fall ist, dass die Beweisführung ausschließlich auf Indizien basierte. Die Ermittler konnten keine direkten Beweise wie etwa Augenzeugenberichte oder DNA-Spuren finden. Stattdessen stützte sich die Beweisführung hauptsächlich auf die Auswertung von Handydaten, die die Anklage der Beschuldigten stützten.

Im ersten Instanzenzug hatte das Landgericht Dresden die Angeklagten schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Angeklagten hatten gegen das Urteil Revision eingelegt, die beim Bundesgerichtshof landete.



Urteil beruht auf Indizien

Der Bundesgerichtshof stellte in seinem Urteil klar, dass die Beweisführung durch Indizien grundsätzlich zulässig ist, wenn sie ausreichend stark und eindeutig sind, um einen Sachverhalt zu beweisen. Die Beweiskraft der Indizien muss jedoch ausreichend sein, um Zweifel an der Schuld der Angeklagten auszuschließen.

Dieses Urteil stellt einen wichtigen Präzedenzfall für zukünftige Mordverfahren dar und bestätigt die Möglichkeit der Beweisführung durch Indizien, sofern diese stark genug sind, um eine Tatsache zu beweisen. Es unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Auswertung von einfachen Indizien, um die Schuld von Angeklagten zu beweisen.


Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27.01.2023 - 5 StR 382/22 –


Hinweis:


Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.


Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht


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