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  • AutorenbildSimon Eberherr

Nachträglicher Wegfall des Anfangsverdachtes – Stopp der Durchsicht von Unterlagen

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einem brandaktuellen Beschluss veröffentlicht, dass bei einem nachträglichen Wegfall des Anfangsverdachts eine Durchsuchung der aufgefundenen Unterlagen sofort gestoppt werden muss, da es sich ansonsten um eine rechtswidrige Maßnahme handelt.


Dem Beschluss lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg hat zu Beginn des Jahres 2021 ein Ermittlungsverfahren gegen einen Arzt eingeleitet, welcher verdächtigt wurde, eine Abwandlung des Abrechnungsbetruges gegenüber Krankenkassen zu betreiben. Aufgrund dieses Anfangsverdachts kam es seitens des Amtsgerichts Nürnberg zur Ausstellung eines Durchsuchungsbeschluss für seine genutzten Praxisräume. Als die Beamten die Arztpraxis durchsuchten, haben diese eine große Menge an Ablagen und Dokumenten in Papierform sichergestellt, welche anschließend digitalisiert und elektronisch archiviert wurden.

Nach dieser Maßnahme stellte sich heraus, dass der Anfangsverdacht gegen den Allgemeinmediziner unzutreffend war.


Aufgrund dieses Umstandes legte der Betroffene gegen den Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts Nürnberg eine Beschwerde ein, um die Durchsicht der Unterlagen zu stoppen.


Stopp der Durchsicht der Unterlagen war für die Rechtmäßigkeit der Maßnahme erforderlich

Über diese wurde am Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden. Die Beschwerdekammer hat den Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts aufgehoben und klar gemacht, dass eine weitere Durchsicht der sichergestellten Unterlagen die Rechtswidrigkeit der Maßnahme zur Folge hätte.

Kommt es in einem weiteren Ermittlungsverfahren durch die Vorlage von neuen Beweismitteln oder ähnlichem zur Beseitigung des Anfangsverdachts, so muss auf die Fortführung der Durchsuchung in Form der Durchsicht der aufgefundenen Dokumente verzichtet werden, da die Maßnahme ansonsten nicht mehr verhältnismäßig wäre und das Rechtsstaatsprinzip dadurch tangiert werden würde.



Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 27.05.2022 - 12 Qs 24/22 –


AdobeStockFoto-Nr.: 124824798





Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt. Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.


Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht


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