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  • AutorenbildRA Sven Skana

Zurückgelassen im Flutkanal – Aussetzung mit Todesfolge & unterlassene Hilfeleistung



Der Bundesgerichtshof hat in seinem aktuellen Urteil vom 21.09.2022 den Weidener „Flutkanal-Prozess“ final beendet und diesbezüglich eine endgültige Verurteilung ausgesprochen. Da die beiden Jugendlichen ihren Freund nicht vor dem Ertrinken gerettet haben, müssen diese nun fünfeinhalb und viereinhalb Jahre Gefängnis absitzen. Der Bundesgerichtshof folgt mit diesem Schuldspruch der vorherigen Verurteilung des Landgericht Weiden.


Dem Urteil des obersten deutschen Gerichtshofes liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Im September 2020 haben die Freunde zusammen eine Shisha-Bar in Weiden besucht und dort reichlich Alkohol getrunken. Zudem hat das Opfer während dieser Zeit wohl einen Joint mit einem synthetischen Cannabinoid konsumiert, was dem Opfer zusätzlich beim Verlassen der Bar zusetzte. Sein Rauschzustand war so stark, dass dieser seine Jacke nicht allein anziehen konnte und zudem beim Laufen gestützt werden musste. Als die Freundesgruppe ein nahegelegenes Parkhaus durchquerte, gab es zwischen dem Opfer und dem Freund C eine verbale Auseinandersetzung, so dass sich der Geschädigte für kurze Zeit von der Gruppe absetzen wollte. Anscheinend verließ er die Gruppe unbemerkt und stürzte daraufhin eine Böschung hinunter, welche in den anliegenden Flutkanal mündet.


Der Jugendliche fiel ins Wasser und konnte sich aus eigener Kraft nicht mehr retten

Nachdem die Gruppe die Abwesenheit des Freundes bemerkte, begannen Sie die Suche und fanden den Geschädigten wenig später bäuchlings am Ufer liegen. Er hatte anscheinend Wasser verschluckt und schluchzte um Hilfe.

Während der Angeklagte C oberhalb der Böschung blieb, stiegen die anderen beiden zum Ufer hinab. Obwohl allen Angeklagten bewusst war, dass sich ihr Freund und Bekannter in diesem Zustand nicht mehr selbständig würde helfen können, leisteten sie ihm keinen Beistand und riefen keine Hilfe; stattdessen filmte die Angeklagte einige Szenen mit dem Mobiltelefon. Daraufhin versuchte der Geschädigte über mehrere Sekunden hinweg, sich selbst aufzurichten, wobei er schließlich begleitet von dem Lachen der Angeklagten in den Flutkanal fiel. Dieser versuchte sich anscheinend mit letzter Kraft an das Ufer zu retten, konnte jedoch aufgrund seiner unkoordinierten Bewegungen dieses nicht erreichen. Er ertrank innerhalb der nächsten Minuten.

Nachdem die Freundesgruppe kurzfristig nach ihm suchte, diese Suche jedoch erfolglos blieb, traten diese den Heimweg an und erkundigten sich am Folgetag über Nachrichten nach dem Zustand des Verbliebenen.


Bundesgerichtshof bestätigt die Entscheidung des Landgerichts

Das Landgericht Weiden hat den Angeklagten A und die Angeklagte B wegen Aussetzung mit Todesfolge zu Freiheitsstrafen von fünf Jahren und sechs Monaten bzw. vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Angeklagte C wurde lediglich aufgrund der unterlassenen Hilfeleistung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Bundesgerichtshof konnte in dieser Revision keine angewandten Rechtsfehler entdecken, so dass er das Urteil bestätigte und dies damit in Rechtskraft erwuchs.


Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.09.2022 - 6 StR 47/22 –


AdobeStock Foto-Nr.: 18298636



Hinweis:


Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.


Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht


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