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Erfolg für Verfassungsbeschwerde: Geldentschädigung nach rechtswidriger Durchsuchung

In einem aktuellen Beschluss vom 19. Mai 2023 (Aktenzeichen: 2 BvR 78/22) hat das Bundesverfassungsgericht einer Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen stattgegeben. Diese Beschwerde richtete sich gegen ein Urteil des Landgerichts Regensburg, das dem Gefangenen eine Geldentschädigung nach einer rechtswidrigen körperlichen Durchsuchung verwehrte. Dieser Fall wirft Licht auf die Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) für das deutsche Rechtssystem.


Die Verfassungsbeschwerde und ihre Hintergründe:

Der Strafgefangene, der eine lebenslange Freiheitsstrafe in Bayern verbüßt, wurde nach einem Familienbesuch im März 2019 einer intensiven körperlichen Durchsuchung unterzogen. Diese beinhaltete eine vollständige Entkleidung, gefolgt von einer genauen Inspektion seiner Körperbereiche. Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts hatte zuvor bereits die Rechtswidrigkeit dieser Durchsuchung festgestellt.


Das Bundesverfassungsgericht gab der Verfassungsbeschwerde des Strafgefangenen statt, da die angegriffenen Entscheidungen sein allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzten. Es betonte, dass Durchsuchungen, die mit einer Entkleidung verbunden sind, einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellen. Die Verweigerung einer Entschädigung berührte den Schutzbereich dieses Grundrechts. Das Gericht legte dar, dass die Rechtsprechung des EGMR zur Auslegung des Artikels 3 der EMRK bei der Bestimmung von Inhalt und Reichweite deutscher Grundrechte herangezogen werden kann. Die Fachgerichte sind dazu verpflichtet, die Konvention und ihre Rechtsprechung in die nationale Rechtsordnung zu integrieren. Der EGMR hat in der Vergangenheit bereits Entschädigungsansprüche nach ähnlichen körperlichen Durchsuchungen von Strafgefangenen behandelt.


Die Bedeutung des Urteils für Menschenrechte im deutschen Rechtssystem

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts betont die Bedeutung der Beachtung der EMRK und der Rechtsprechung des EGMR im deutschen Rechtssystem. Die Verfassungsrichter halten fest, dass die Fachgerichte verpflichtet sind, die in der EMRK garantierten Rechte zu respektieren und zu beachten. Dies ermöglicht es, deutsche Rechtsnormen konform mit internationalen Menschenrechtsstandards auszulegen. Das Urteil stärkt das Bewusstsein für die Menschenrechte und trägt dazu bei, eine Balance zwischen individuellen Rechten und staatlichen Interessen zu finden.


Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts setzt ein wichtiges Zeichen für die Einbindung internationaler Menschenrechtsstandards in das deutsche Rechtssystem. Es verdeutlicht, wie die EMRK und die Rechtsprechung des EGMR als Leitlinien für die Interpretation von Grundrechten herangezogen werden können. Dieser Beschluss stärkt das Bewusstsein für die Menschenrechte und trägt dazu bei, eine Balance zwischen individuellen Rechten und staatlichen Interessen zu finden.


Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19.05.2023 - 2 BvR 78/22


Hinweis:


Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.


Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht



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