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Ordnungswidrigkeitsverfahren: Neuer Freiraum für den Nachweis im Beschluss des OLG Karlsruhe

In Ordnungswidrigkeitsverfahren ist die Einhaltung präziser Regeln und Verfahren von herausragender Bedeutung, insbesondere wenn Geldbußen und Fahrverbote drohen. Der Beschluss des OLG Karlsruhe (Aktenzeichen: 2 ORbs 37 Ss 506/23) vom 29.08.2023 hat jüngst erneut den Nachweis standardisierter Messverfahren unter die Lupe genommen. Dabei betont das Gericht, dass die Einhaltung der Voraussetzungen für ein standardisiertes Messverfahren nicht ausschließlich durch das Messprotokoll nachgewiesen werden muss.


Der Fall begann mit der Verurteilung des Betroffenen durch das Amtsgericht Heidelberg zu einer Geldbuße von bis zu 250 Euro wegen einer Ordnungswidrigkeit. Gegen dieses Urteil legte der Betroffene Rechtsbeschwerde ein und monierte unter anderem die fehlende ordnungsgemäße Unterzeichnung des Messprotokolls.


Nachweis durch unterschiedliche Wege möglich

Die Rechtsbeschwerde wurde vom OLG Karlsruhe zurückgewiesen, wodurch das Urteil des Amtsgerichts bestätigt wurde. Das OLG stellte klar, dass die Einhaltung der Voraussetzungen für ein standardisiertes Messverfahren auf unterschiedliche Weisen nachgewiesen werden kann. Das Messprotokoll allein ist nicht zwingend erforderlich.

Diese Entscheidung stärkt die Beweislage in Ordnungswidrigkeitsverfahren erheblich. Das OLG Karlsruhe betont, dass Richter nicht ausschließlich an das Messprotokoll gebunden sind, sondern auch andere Beweismittel berücksichtigen können. Dies ist von großer Bedeutung, da es in Fällen von Geschwindigkeitsmessungen und anderen Ordnungswidrigkeiten oft auf präzise Nachweise ankommt.


Restriktive Auslegung notwendig

Der Beschluss des OLG Karlsruhe stellt klar, dass die Einhaltung der Voraussetzungen für ein standardisiertes Messverfahren nicht allein durch das Messprotokoll nachgewiesen werden muss. Diese Entscheidung verschafft Gerichten die Flexibilität, verschiedene Beweismittel zu verwenden, um die Sachverhalte in Ordnungswidrigkeitsverfahren präzise zu klären. Dies ist von großer Bedeutung und gewährleistet die Rechte der Betroffenen, während es gleichzeitig zur Sicherheit und Transparenz im Verkehrsrecht beiträgt und öffnet den Gerichten doch mehr Möglichkeiten, wie sie ihnen von anderen Urteilen eingeräumt wurden.


Az.: OLG Karlsruhe, Beschl. v. 29.08.2023 – 2 ORbs 37 Ss 506/23


Hinweis:


Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf, um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt.


Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Sven Skana

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Strafrecht


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